Flug nicht angetreten? Airlines müssen Steuern und Gebühren erstatten
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) geht gegen rechtswidrige Praktiken von Fluggesellschaften vor. Im Fokus stehen unzulässige Bearbeitungsgebühren bei der Erstattung von Steuern und Gebühren nach nicht angetretenen Flügen.
Wir prüfen die Klauseln von Fluggesellschaften und sprechen, wenn nötig, Abmahnungen aus. Erste Verfahren konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden.
Beispiel: Verfahren gegen Aegean
Beim ZEV gingen mehrere Beschwerden ein, denen zufolge die Fluggesellschaft Aegean bei der Erstattung von Steuern und Gebühren nach einem nicht angetretenen Flug eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 23 Euro einbehalten hatte.
Grundlage hierfür war eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der griechischen Fluggesellschaft.
Nach Auffassung des ZEV benachteiligte diese Klausel Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen.
Das ZEV mahnte Aegean deshalb ab. Die Fluggesellschaft überprüfte daraufhin ihre Rechtsauffassung, gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und passte ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Wann müssen Airlines Steuern und Gebühren erstatten?
Auch wenn ein Flugticket nicht stornierbar ist, haben Fluggäste Anspruch auf die Erstattung der im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren, wenn sie ihren Flug nicht antreten. Warum sie den Flug nicht antreten, ist dabei irrelevant.
Der eigentliche Ticketpreis kann zwar verfallen. Anders verhält es sich jedoch mit Steuern und Gebühren. Diese fallen nur an, wenn der Fluggast tatsächlich befördert wird. Wird der Flug nicht angetreten, darf die Airline diese Beträge nicht für sich behalten.
Gerade bei günstigen Flugtickets machen Steuern und Gebühren häufig einen erheblichen Teil des Gesamtpreises aus.
Beispiel aus einem dem ZEV gemeldeten Fall
- Gesamtpreis des Tickets: 615,18 Euro
- Ticketpreis der Airline: 139,00 Euro
- Steuern und Gebühren (u. a. Treibstoffzuschlag, Luftverkehrsteuer, Sicherheits- und Flughafenentgelte): 476,18 Euro
In diesem Fall müssten 476,18 Euro an den Fluggast zurückgezahlt werden.
Eine Erstattung erfolgt jedoch nicht immer automatisch. Oft müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sie aktiv einfordern.
Warum wir die AGB von Airlines überprüfen
Uns erreichen Beschwerden zu verschiedenen Airlines. Deshalb prüfen wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterer Fluggesellschaften auf vergleichbare Klauseln.
Nach unserer Auffassung sind Bearbeitungsgebühren für die Erstattung von Steuern und Gebühren nach nicht angetretenen Flügen unzulässig. Das sieht auch die deutsche Rechtsprechung so. Bereits das Kammergericht Berlin hate eine vergleichbare Klausel einer Fluggesellschaft für unzulässig gehalten.
Unabhängig vom Sitz der Airline gilt deutsches Recht in der Regel, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Flug von Deutschland aus buchen oder von einem deutschen Flughafen abfliegen oder landen.
Was wir erreicht haben
Mit der Fluggesellschaft Aegean konnte (wie oben beschrieben) schnell eine Lösung gefunden werden. Im Fall eines erneuten Verstoßes hat sich die Airline zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Das ZEV wird die Einhaltung der Unterlassungserklärung überwachen.
Darüber hinaus hat das ZEV weitere Abmahnungen ausgesprochen und prüft derzeit weitere Fluggesellschaften, die bei der Erstattung von Steuern und Gebühren vergleichbare Bearbeitungsgebühren verlangen oder entsprechende Klauseln verwenden.
Über weitere Schritte werden wir hier berichten.
Fazit: Bei nicht angetretenen Flügen Rechte einfordern
Wer einen Flug nicht antritt, hat in aller Regel Anspruch auf die vollständige Erstattung der im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren.
Bearbeitungsgebühren oder andere Abzüge sind normalerweise nicht zulässig.
Erstattet die Airline die Beträge nicht automatisch, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Erstattung selbst beantragen. Dabei kann das Musterschreiben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland helfen.
Steuern und Gebühren nicht erstattet? Verstoß melden!
Haben Sie nach einem nicht angetretenen Flug Probleme bei der Erstattung von Steuern und Gebühren gehabt?
Dann informieren Sie uns über das Kontaktformular der Rechtsdurchsetzung. Wir prüfen die Hinweise und entscheiden, ob weitere Maßnahmen der kollektiven Rechtsdurchsetzung erforderlich sind.
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